Leichte Sprache
Das ist die Internet-Seite:
Fachkräfte für Bremen
Die Infos auf dieser Seite sind für:
- Menschen, die eine gute Arbeit in Bremen suchen.
- Firmen in Bremen und Bremerhaven,
die gute Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen suchen. <
Viele Firmen suchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Sie sollen besondere Dinge können oder wissen.
Diese Leute nennt man: Fachkräfte.
Warum brauchen die Firmen Fachkräfte?
Fachkräfte haben Dinge gelernt,
die für die Arbeit in einer Firma oder in einer Einrichtung wichtig sind.
Fachkräfte sind Experten für etwas.
Fachkräfte kennen sich sehr gut aus.
Und weil sie viel wissen,
können sie die Aufgaben in der Firma oder in der Einrichtung schnell verstehen.
So können sie eine gute Arbeit machen.
Oft haben sie auch gute Ideen für die Firma.
Fachkräfte sind Leute mit einer besonderen Ausbildung.
Zum Beispiel: Erzieher und Erzieherinnen.
Fachkräfte sind wichtig für den Erfolg von einer Firma.
Und viele erfolgreiche Firmen sind wichtig für das ganze Bundesland Bremen.
Was heißt Fachkräfte-Mangel?
In vielen Firmen arbeiten zu wenig Fachkräfte.
Die Menschen werden immer älter und können dann nicht mehr arbeiten.
Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Leute.
Und viele junge Leute sind nicht gut ausgebildet.
Oder sie möchten lieber in anderen Städten oder im Ausland arbeiten.
Der Fachkräfte-Mangel ist ein Problem in Bremen.
Aber auch in vielen anderen großen Städten in Deutschland.
Was können Firmen tun?
Die Bremer Firmen müssen sich also sehr anstrengen,
damit sie gute Fachkräfte bekommen.
Sie müssen eine gute Arbeit anbieten.
Zum Beispiel:
- Eine gute Bezahlung.
- Passende Arbeitszeiten für Mütter und Väter.
- Einen schönen Arbeitsplatz.
Die Firmen können aber noch mehr tun,
damit die Fachkräfte sich für sie interessieren.
Sie können zum Beispiel auf ihrer Internet-Seite zeigen:
Bremen ist schön.
Hier kann man gut arbeiten und wohnen.
Warum gibt es diese Internetseite?
Es sollen mehr Fachkräfte in die Bremer Unternehmen kommen.
Die Politik möchte den Firmen dabei helfen.
Darum hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa diese Internet-Seite gemacht.
Auf dieser Seite gibt es:
- Infos über Arbeitsstellen für Fachkräfte, die Arbeit suchen: Karriereportale
- Infos über wichtige Termine für Unternehmen: Stammtisch für Personalverantwortliche
- Infos über Bremen für die Internet-Seiten von Unternehmen: Toolbox für Arbeitgebende
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen. - Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung. - Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen. - In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 - 9600 - 810
E-Mail: barrierefreiheit@bo-bremen.de
Formular: Kontakt
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit. - Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen. - Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier.
Text in Leichter Sprache:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.